8. 8.1 Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass es personelle Verknüpfungen – insbesondere zwischen der Verkäuferschaft und der Y GmbH.______ – gibt. Sie bringt in diesem Zusammenhang weiter vor, dass der Zukauf eines von der Verkäuferschaft auf eigenes Risiko ausgearbeiteten und baubewilligten Musterprojekts nicht unüblich sei. Es sei aufgrund persönlicher wie auch wirtschaftlicher Überlegungen nachvollziehbar, dass die Verkäuferschaft damit ein nahestehendes Unternehmen und nicht irgendeinen Dritten beauftragt habe.