7.2 Die Beschwerdeführerin hält dem entgegen, dass im Erdgeschoss insbesondere der gesamte Personalbereich (Personalraum, Garderobe, Büro) neu gestaltet worden sei. Im Obergeschoss seien die Flächen der Wohnungen 2 und 5 zu Lasten derjenigen der Wohnungen 3 und 6 erheblich vergrössert worden. Des Weiteren seien teilweise die gesamten Raumkonzepte der Wohnungen abgeändert worden. In den Wohnungen 3 und 6 sei sodann auf je ein Zimmer verzichtet worden. In den meisten Wohnungen seien zwei Badezimmer gebaut worden, was ursprünglich in keiner Wohnung vorgesehen gewesen sei.