V.1 des Grundstückkaufvertrags werden die Projektentwicklungskosten und die aufgelaufenen Planungskosten von der Käuferschaft übernommen. Für die Projektentwicklung wurde eine Pauschale von Fr. 225’000.00 vereinbart, welche den Landverkäufern unabhängig des Landpreises zu vergüten ist (Architekturvertrag, Ziff. 14). Die Verkäuferschaft hat das Musterprojekt somit nicht auf eigenes Risiko erstellen lassen.