3.2 Gegenstand des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags vom 7. August 2014 ist das Grundstück Nr. 2000. Die Projektentwicklungskosten und die aufgelaufenen Planungskosten werden von der Käuferschaft übernommen (Kaufvertrag, Ziff. V.1). Die Käuferschaft erklärt im Kaufvertrag, dass bezüglich der Vertragsobjekte keine Werkverträge bestünden und auch nicht beabsichtigt sei, mit der Verkäuferschaft oder mit Dritten einen Werkvertrag abzuschliessen, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundstückerwerb stehe. Die Käuferschaft sei somit frei, ob, wann und wie sie ihre Grundstücke überbaue (Kaufvertrag, Ziff. V.1). Für die Überbauung des Grundstücks wurde auf Gesuch der Y GmbH.______ hin