Handänderungssteuer (schlüsselfertige Baute) Im Zeitpunkt des Landerwerbs war das Bauvorhaben bereits projektiert und bewilligt. Die Realisierung erfolgte später mit demselben Architekturbüro. Schon lange vor dem Grundstückkauf war klar, wie das Grundstück bebaut werden soll. Die Käuferin war in der Auswahl der Unternehmer eingeschränkt und hatte keinen massgeblichen Einfluss mehr auf die Bauarbeiten. Im Moment des Grundstückkaufs wusste sie bereits, wie, wann und mit wem sie das Grundstück überbauen wollte. Die Gesamtbetrachtung ergibt, dass die Käuferin faktisch ein in wesentlichen Teilen fertig ausgearbeitetes Bauprojekt übernommen hat.