gung der Bedürfnisse eines Teils des berechtigten Grundstücks beschränkt ist. In diesem Fall steht einer Vereinigung der Grundstücke und der Übertragung der Dienstbarkeitsrechte auf das neue Grundstück nichts entgegen (JÜRG SCHMID, in Basler Kommentar, 4. Auflage 2011, Art. 974b ZGB N. 7). Eine Zustimmung ist grundsätzlich dann entbehrlich, wenn die Rechtsstellung der anderen Parteien nicht beeinträchtigt wird (vgl. CHRISTIAN BRÜCKNER/MATHIAS KUSTER, Die Grundstückgeschäfte, 2016, N. 2790 ff.).