Ist diese Einwilligung nicht erhältlich, so ist eine Vereinigung der Grundstücke dennoch möglich, wenn das Dienstbarkeitsrecht formell auf das ganze neue Grundstück übertragen wird und klar zum Ausdruck gebracht wird, dass das Recht materiell nur der bisher berechtigten Grundstücksfläche zusteht. Die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks erfährt durch die Übertragung der Dienstbarkeitsberechtigung auf das zusammengelegte Grundstück keine grösserer Belastung, wenn das Recht gemessen ist und sich die Berechtigung unabhängig von der Grösse des Grundstücks ergibt (z.B. Quellenrecht für 50 Minutenliter), oder die Ausübung bereits bisher auf die Befriedi-