Diese Ausdehnung der Berechtigung bedarf eines Rechtsgrundausweises in derselben Form, wie er für die Errichtung der Dienstbarkeit vorgeschrieben ist (öffentliche Beurkundung). Ist diese Einwilligung nicht erhältlich, so ist eine Vereinigung der Grundstücke dennoch möglich, wenn das Dienstbarkeitsrecht formell auf das ganze neue Grundstück übertragen wird und klar zum Ausdruck gebracht wird, dass das Recht materiell nur der bisher berechtigten Grundstücksfläche zusteht.