Bei der Vereinigung mehrerer aneinander grenzender Grundstücke, die der gleichen Eigentümerin bzw. dem gleichen Eigentümer gehören, werden verschiedene Arten unterschieden. Bei der Vereinigung im engen Sinne, auch Zusammenlegung genannt, erhalten die zusammengelegten Grundstücke ein neues Grundbuchblatt mit neuer Nummer und ihre bisherigen Grundbuchblätter werden geschlossen.