3.8.5 Seite 56 fest, dass für den Fall, dass das Hauptgrundstück geteilt oder vergrössert wird, auch die Verknüpfung mit dem Anmerkungsgrundstück zu bereinigen ist. Die Änderung der Zuordnung von Miteigentumsanteilen zu Hauptgrundstücken bedarf der einfachen schriftlichen Zustimmung sämtlicher Miteigentümerinnen und Miteigentümer. Die Zustimmung kann im Widmungsakt oder in der Nutzungsund Verwaltungsordnung enthalten sein. Das Zustimmungserfordernis gilt auch bei vollumfänglicher Übertragung eines Anteils auf ein bereits berechtigtes Hauptgrundstück oder bei einseitigem Verzicht auf einen Anteil mit Auflösung der subjektiv-dinglichen Verknüpfung.