Auf dem Blatt des Anmerkungsgrundstücks (dominierten Grundstücks) wird die Verknüpfung dargestellt, indem in der Abteilung «Eigentum» statt des Namens der Eigentümerin oder des Eigentümers die Bezeichnung des Hauptgrundstücks (dominierende Grundstück) eingetragen wird. Ist das Anmerkungsgrundstück in Miteigentum aufgeteilt, so können unter Vorbehalt einer Änderung des Grundbucheintrages, die nur mit Zustimmung aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer beantragt werden kann, die Beziehungen zwischen den betreffenden Grundstücken nicht geändert werden;