Die Verknüpfung wird im Grundbuch auf dem Blatt des Hauptgrundstücks entweder in der Grundstücksbeschreibung oder in der Abteilung «Anmerkungen» dargestellt (vgl. Art. 95 Abs. 5 GBV). Auf dem Blatt des Anmerkungsgrundstücks (dominierten Grundstücks) wird die Verknüpfung dargestellt, indem in der Abteilung «Eigentum» statt des Namens der Eigentümerin oder des Eigentümers die Bezeichnung des Hauptgrundstücks (dominierende Grundstück) eingetragen wird.