Vielmehr ist dem Grundbuchamt zuzustimmen, dass die entsprechenden Änderungen auf dem Bestreben des Gesetzgebers, geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden, gründen dürften. So wurde im Kanton Bern bereits im Rahmen der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung mit der Revision des Gesetzes über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 28. März 2006 (in Kraft seit dem 1. Januar 2010) in verschiedenen Erlassen der Begriff «Grundbuchverwalter» mit «Grundbuchamt» ersetzt. Begründet wurde dies mit einer textlichen Vereinfachung bzw. mit einer Verbesserung der Terminologie (vgl. Tagblatt des Grossen Rates 2006, Beilage 5 S. 29ff.).