4 Funktion zum Erlass entsprechender Verfügungen befugt. Dass mit den heutigen Fassungen dieser beiden Erlasse eine Änderung dieser Verfügungsbefugnis beabsichtigt wurde, kann den entsprechenden Materialien (insb. der Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht] vom 27. Juni 2007) nicht entnommen werden. Vielmehr ist dem Grundbuchamt zuzustimmen, dass die entsprechenden Änderungen auf dem Bestreben des Gesetzgebers, geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden, gründen dürften.