einen abstrakten Umstrukturierungsbegriff ab, so dass für das Vorliegen einer handänderungssteuerneutralen gruppeninternen (Vermögens-)Übertragung lediglich die Vermögensübertragung zwischen zwei inländischen Rechtsträgern stattfinden muss, welche unter einheitlicher Leitung eines Rechtsträgers zusammengefasst sein müssen (Konzern). Beim zu übertragenden Vermögenswert hat es sich um eine Liegenschaft des betrieblichen Anlagevermögens zu handeln (FISCHER/DORI, a.a.O., S. 266).