Demnach entscheidet die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Rechnung des Grundbuchamts vom 14. Juli 2015 wird aufgehoben und die Grundbuchgebühr auf Fr. 330.-- festgesetzt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Der Kanton Bern richtet dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren vor der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 300.-- aus. Dieser ist beim Grundbuchamt einzufordern.