Diesbezüglich ist den Erläuterungen zu entnehmen, dass diese Tarifposition auf diejenigen Fälle Anwendung findet, bei denen die Belastung eines Pfandrechts grundstücksbezogen gegenüber anderen Belastungen auf dem betreffenden Grundstück zu regeln sind. Als häufige Anwendungsfälle in der Praxis werden die Rangregelungen von Grundpfandrechten gegenüber den Grundlasten, selbständigen und dauernden Rechten, Nutzniessungen und Wohnrechten erwähnt (Erläuterungen, S. 21, Ziff. 2.26).