5.5 Die Gebühr für Änderungen im Rangverhältnis usw. beträgt für jedes Grundpfandrecht 20 Taxpunkte und zusätzlich für jedes Grundstück im Perimeter 10 Taxpunkte (Ziff. 3.3.4 des Anhangs 4B der GebV). Diesbezüglich ist den Erläuterungen zu entnehmen, dass diese Tarifposition auf diejenigen Fälle Anwendung findet, bei denen die Belastung eines Pfandrechts grundstücksbezogen gegenüber anderen Belastungen auf dem betreffenden Grundstück zu regeln sind.