Im vorliegenden Fall muss für den aus der Zusammenlegung hervorgegangenen neuen Register- Schuldbrief eine neue Grundpfandrechtsbeziehung (Kopfdaten) eröffnet werden, wofür eine Gebühr von 100 Taxpunkten vorgesehen ist. Da neun Grundstücke Pfandgegenstand für ein und denselben Schuldbrief bilden, wird zusätzlich eine Gebühr von 20 Taxpunkten pro 9