5. 5.1 Unter dem Titel «Grundpfandrechte» sieht der Gebührentarif der Grundbuchämter für die Bearbeitung von Eintragungen oder Änderungen von Grundpfandrechten verschiedene Tarifpositionen vor. Die Tarifstruktur wurde nach der objektorientierten Bearbeitungsweise im elektronischen Grundbuch sowie nach dem Aufwand und der Bedeutung der notwendigen Eingriffe konzipiert. Dies im Gegensatz zum früheren Tarifmodell, welches von den grundstückorientierten Arbeitsabläufen des Papiergrundbuches geprägt war (Erläuterungen der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zum Gebührentarif der Grundbuchämter, 2007 [nachfolgend: Erläuterungen], S. 18, Ziff. 2.22). Aus dem Wortlaut des Gebührentarifs der