3.3.3 a abgedeckt ist): 6 x 80 TP Ziff. 3.3.3 b 480 Nachgang des Wohnrechtes auf einem Grundstück Ziff. 3.3.4 a 30 Daraus ergibt sich ein Total an Gebühren von Fr. 910 .–. Dazu kommt die nicht angefochtene Gebühr von Fr. 20.– für die Eintragungsbescheinigung (Ziff. 5.1 Gebührentarif), was den in Rechnung gestellten Gesamtbetrag von Fr. 930.– ergibt. Gemäss Grundbuchamt sind für alle Arbeiten, die Pfandrechte zugunsten der BAK betreffen, keine Gebühren erhoben worden, da die Gesetzgebung andernorts eine entsprechende Gebührenfreiheit vorsehe.