Sachbearbeitern 90 Taxpunkte, für jene von geschäftsleitenden Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwaltern 170 Taxpunkte pro Stunde verrechnet (BVR 2003 S. 525 E. 4b). 7 4. 4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die vom Grundbuchamt in Rechnung gestellte Gebühr für die Zusammenlegung der sechs Pfandrechte verletze das Äquivalenzprinzip. Es sei einzig und allein das Endergebnis des Eintragungsverfahrens mit einer Gebühr zu belasten und die während dem ganzen Eintragungsprozess vorgenommen Hilfseintragungen seien gebührenfrei zu belassen.