vgl. BVR 2003 S. 525 E. 4b). Die grundbuchliche Behandlung eines umfangreicheren Geschäfts erfolgt in der Regel durch verschiedene Personen in verschiedenen Lohnklassen, so durch den Tagebuchführer oder die Tagebuchführerin bei der Entgegennahme der Akten, den Grundbuchverwalter oder die Grundbuchverwalterin bei der Vorprüfung, durch einen Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin bei der eigentlichen Behandlung, wiederum durch den Grundbuchverwalter oder die Grundbuchverwalterin bei der Verifikation und schliesslich durch den Rechnungsführer oder die Rechnungsführerin bei der Rechnungsstellung und der Aktenausgabe.