B. Mit Eingabe vom 10. August 2015 führt Notar C. in eigenem Namen bei der Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion Beschwerde gegen die Rechnung des Grundbuchamts vom 14. Juli 2015. Er beantragt, die Rechnung sei auf maximal Fr. 430.-- zu reduzieren. 3 Mit Verfügung vom 14. August 2015 hat das instruierende Rechtsamt der Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion Notar C. gebeten, die Frage zu beantworten, ob er in eigenem Namen oder als Vetreter Beschwerde führen wolle. Für letzteren Fall sei eine Vollmacht der vertretenen Partei einzureichen.