1000, 2000, 3000, 4000, 5000, 6000, 7000, 8000 und 9000.  Der Rangrücktritt sämtlicher Register-Schuldbriefe gegenüber allen auf den Pfandobjekten lastenden Dienstbarkeiten, mit Ausnahme des Wohnrechts, welches im Nachgang zu sämtlichen Register-Schuldbriefen steht. Mit Rechnung vom 14. Juli 2015 setzte das Grundbuchamt für die grundbuchlichen Einschreibungen eine Gebühr von Fr. 930.-- fest.