Verlangt wurde insbesondere folgende Neuordnung der Pfandrechtseinträge:  Die Zusammenlegung der Namen-Papier-Schuldbriefe im 3., 4., 5., 7., 9. und 11. Rang, Umwandlung des neuen Namen-Papier-Schuldbriefes in einen Register-Schuldbrief und Neuausstellung eines Register-Schuldbriefes über Fr. 225‘000.-- zugunsten der Raiffeisenbank, lastend als Gesamtpfand in der ersten Pfandstelle auf den Grundstücken Gemeinde B.-Grundbuchblatt Nrn. 1000, 2000, 3000, 4000, 5000, 6000, 7000, 8000 und 9000. 