A. A. ist Alleineigentümer von neun Grundstücken in der Gemeinde B., auf welchen insgesamt elf Namen-Papier-Schuldbriefe als Gesampfandrechte zu Gunsten von zwei verschiedenen Gläubigern lasten. Am 10. März 2015 reichte Notar C. namens von A. dem Grundbuchamt einen öffentlich beurkundeten Grundpfandvertrag mit Anmeldung ein. Gegenstand dieses öffentlich beurkundeten Grundpfandvertrages war die Löschung einer Anmerkung und die Neuordnung sämtlicher Grundpfandrechte. Verlangt wurde insbesondere folgende Neuordnung der Pfandrechtseinträge: 