Praxis findet sich in der Weisung der JGK vom 15. Januar 2016 betreffend die grundbuchliche Übertragung von Anmerkungen (…) auf später begründete Stockwerkeigentumseinheiten / abparzellierte Grundstücke (in BSIG Nr. 2/215.321.2/1.1). In Ziff. IV wird festgehalten, Erstwohnungsanteilsvorschriften würden ungeachtet der Zweitwohnungsgesetzgebung (ZWG) gelten, und die entsprechenden Zweckentfremdungsverbote seien ebenfalls als Anmerkung im Grundbuch einzutragen.