2 des Dispositivs verpflichtet wurde, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden. Die Verfügung, in der das Grundbuchamt die Anmeldung abwies, wurde sowohl der Z.______ AG als auch der A.______ eröffnet. 3.2 Bezüglich der Anmerkungen von öffentlich-rechtlichen Beschränkungen bestimmt Art. 962 ZGB (vgl. auch Art. 129 GBV): 1 Das Gemeinwesen oder ein anderer Träger einer öffentlichen Aufgabe muss eine für ein bestimmtes Grundstück verfügte Eigentumsbeschränkung des öffentlichen Rechts, die dem 5