Am 27. Februar 2015 hat die A.______ eine berichtigte Beschwerde eingereicht, die neu vom zuständigen Gemeinderatsmitglied unterzeichnet ist. Mit Eingabe vom 6. März 2015 hat die A.______ eine Replik eingereicht. Die Duplik des Grundbuchamts stammt vom 12. März 2015. Am 30. März 2015 hat die A.______ eine Bestätigung des Gemeinderats eingereicht, wonach er der Beschwerdeführung zustimme. 3 Die angefragte Z.______ AG hat auf eine Teilnahme am Beschwerdeverfahren verzichtet (Eingabe vom 28. März 2018). Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zieht in Erwägung: