B. Gegen die Verfügung vom 27. Januar 2015 führt die A.______ mit Eingabe vom 10. Februar 2015 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) mit dem Rechtsbegehren, Ziff.1 des Dispositivs der Abweisungsverfügung vom 27. Januar 2015 sei aufzuheben und das Grundbuchamt sei anzuweisen, die Anmerkung gemäss der Anmeldung der Z.______ AG vom 22. Januar 2015 auf dem Grundstück Gbbl. Nr. 1000 im Grundbuch einzutragen. Mit Vernehmlassung vom 25. Februar 2015 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.