5 der Miteigentumsanteil Nr. 1000-14-13 im Wert von Fr. 830‘000.– zugeteilt, seine Investition belief sich auf Fr. 614‘000.–. Die Beschwerdeführerin investierte Fr. 4‘676‘000.– und übernahm die Stockwerkeinheiten Nrn. 1000-3 bis 1000-10 und 1000-12 sowie die Miteigentumsanteile Nrn. 1000-14-1 bis 1000-14-12 im Wert von insgesamt Fr. 5‘540‘000.–. Ihr Anteil am Gesamtwert des Grundstückes in der Höhe von Fr. 7‘300‘000.– beträgt damit neu 76 %, was einer Wertquote von 760/1000 entspricht.