2 durch Notar E.______, Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (nachfolgend: JGK) und stellen darin folgenden Antrag: Die Einspracheverfügung des Grundbuchamts vom 20. Januar 2014 sowie die Veranlagungsverfügung des Grundbuchamts vom 20. August 2013 betreffend Handänderungssteuerverfahren in Sachen Einwerfung des Grundstückes Nr. 1000 und Übernahme durch die Beschwerdeführer seien aufzuheben. In der Vernehmlassung vom 31. März 2014 beantragt das Grundbuchamt sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführer halten in den Schlussbemerkungen vom 1. April 2014 an ihren bisherigen Ausführungen fest.