Handänderungssteuer, Ausnahmen von der Steuerpflicht Erwerben Nachkommen von einem Elternteil zu dessen Lebzeiten eine Liegenschaft als einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum, kann dieser Eigentumserwerb nach dem Tod des übertragenden Elternteils nicht im Rahmen einer Erbteilung mittels Ausgleichung in Form einer Realkollation rückgängig gemacht werden, wenn die Nachkommen als einzige gesetzliche Erben bei der Übertragung zu Lebzeiten in gleichem Masse beteiligt wurden. Eine erbrechtliche Ausgleichung durch Realkollation ist diesfalls weder nötig noch möglich (E. 4).