C. Gegen die Einspracheverfügung des Grundbuchamtes führt die X. AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), weiterhin vertreten durch Fürsprecher F., mit Eingabe vom 9. September 2013 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK). Sie stellt folgende Rechtsbegehren: