2 Gegen die Veranlagungsverfügung erhob die X. AG, vertreten durch Fürsprecher F., am 7. Mai 2013 Einsprache. Das Grundbuchamt wies diese mit Einspracheverfügung vom 15. August 2013 ab und bestätigte seine Veranlagungsverfügung. Die Handänderungssteuer wurde gemäss Schreiben des Volkswirtschaftsdirektors vom 31. Mai 2013 gestundet und der vorsorglich geleistete Betrag wurde zurückerstattet (Eingang bei der X. AG nach eigenen Angaben am 24. Juni 2013).