Dennoch habe er Handänderungssteuern im Umfang von Fr. 104‘811.60 auf das Konto des Grundbuchamtes überweisen lassen und bitte um Prüfung des Falles betreffend Steuerbefreiung. Mit Verfügung vom 5. April 2013 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer basierend auf der Berechnung von Notar E. auf Fr. 104‘811.60 (1,8 % von Fr. 5‘822‘866.07). B.