Bauherrin war hierbei die X. AG, während die Y. AG als Nutzerin und Betreiberin aufgeführt wurde. Zudem wurde ebenfalls am 22. Januar 2013 zwischen der Y. AG als Leasingnehmerin und der X. AG als Leasinggeberin ein Immobilienleasingvertrag abgeschlossen. Dieser sah im Wesentlichen vor, dass die Leasinggeberin das Grundstück erwirbt, um darauf das Ausbildungszentrum zu errichten. Weiter wurde damit der Leasingnehmerin das Ausbildungszentrum gegen Ausrichtung einer Entschädigung für eine bestimmte Dauer zur Nutzung und zum Gebrauch überlassen. Am 25. Januar 2013 meldete der verurkundende Notar E. die Urschrift Nr. 100 inkl. Beilagen beim Grundbuchamt an.