Justiz-, Gemeinde- Direction de la justice, und Kirchendirektion des affaires communales et des Kantons Bern des affaires ecclésiastiques du canton de Berne Münstergasse 2 3011 Bern Telefon 031 633 76 78 Telefax 031 633 76 25 32.13-13.16 Beschwerdeentscheid vom 29. November 2013 Einsicht ins Grundbuch Zur Einsicht in die Grundbuchbelege muss ein Interesse glaubhaft gemacht werden (E. 2). Im konkreten Fall wird ein hinreichendes Interesse des Beschwerdeführers als ehemaligem Gesamteigentümer der veräusserten Liegenschaft an der Bekanntgabe des Kaufpreises gestützt auf ein allfälliges Gewinnanteilsrecht verneint (E. 4).