ruflichen Tätigkeit der Notarin oder des Notars in Frage stehe. An der Beantwortung dieser Frage habe die Notarin oder der Notar ein offensichtliches Interesse, zumal sie im Hinblick auf eine allfällige Verantwortlichkeitsklage von Bedeutung sein könne. Da der Notar die Abweisung der Anmeldung gegenüber seinen Kli-