A. Am 30. Dezember 2011 meldete Notar A. beim Grundbuchamt einen Schenkungsvertrag zwischen B. und ihrem Sohn C. betreffend das Grundstück Gemeinde D. Gbbl. Nr. 1000 (Urschrift Nr. 100) zur Eintragung an (Beleg Nr. 100). Dieser Schenkungsvertrag beinhaltet unter anderem die Festlegung eines Ausgleichungswerts in der Höhe von Fr. 600’000.− für die dereinstige erbrechtliche Auseinandersetzung und ein Rückfallsrecht an die Schenkerin bei Vorversterben des Beschenkten.