2 der Titel entweder vorliege oder dieser von einem Gericht für kraftlos erklärt worden sei. Die zweimal verlängerte Frist zur Einreichung fehlender Unterlagen sei unbenutzt verstrichen. Damit sei eine Zusammenlegung der Miteigentumsanteile ausgeschlossen und ein neuer Schuldbrief könne nur im Nachgang zum bestehenden Titel auf den Miteigentumsanteilen errichtet werden.