Nun gehe jedoch aus den Akten hervor, dass der Titel kraftlos erklärt werden müsse. Damit das Geschäft Beleg Nr. 100 eingetragen werden könne, sei bis Ende Dezember 2011 ein Teilrückzug betreffend die Löschung des Pfandrechts einzureichen. In Bezug auf das Geschäft Beleg Nr. 200 sei entweder ein Rückzug einzureichen oder eine Pfandhaftausdehnung in Form eines Nachtrags für den bestehenden Schuldbrief und eine Rangänderung in Form eines Nachtrags für den neu zu errichtenden Schuldbrief.