Mit Datum vom 20. Juni 2011 verurkundete Notar E. ausserdem die Erklärung der X. AG, wonach sie beim Grundbuchamt die Aufhebung der Miteigentumsanteile Nrn. 1000-1 bis 3 und die Errichtung eines Namenschuldbriefes im 1. Rang auf dem Stammgrundstück Gemeinde D. Gbbl. Nr. 1000 beantragt (Urschrift Nr. 200).