7.4 Die Gegenleistungen der unter E. 7.2 aufgeführten fünf Werkverträge, bei denen die Mehrwertsteuer im vereinbarten Preis inbegriffen ist, ergeben zusammen eine Summe von Fr. 95'920.– (= 108 %). Davon ist die Mehrwertsteuer abzuziehen, was einen Betrag von Fr. 88'814.80 ergibt (= 100 %). Addiert man die Summe der sechs Werkverträge, bei denen die Mehrwertsteuer im vereinbarten Preis nicht inbegriffen ist (Fr. 181'515.65), dazu, ergibt sich ein Totalbetrag für alle Werkverträge von Fr. 270’330.45. Dazu wird der Preis für das Grundstück und die Entschädigung von total Fr. 338’957.– addiert, was zu einer