7.3 Im Kaufvertrag vom 7. Dezember 2010 bezahlte das Ehepaar B.-C. der Verkäuferin nebst dem Preis für das Grundstück zusätzlich eine Entschädigung von Fr. 88'957.– für die Baumeisterarbeiten für das Kellergeschoss. Laut Vertragstext ist in dieser Entschädigung die Mehrwertsteuer von 7,6 % inbegriffen. Bei der Deklaration der Handänderungssteuer haben die Beschwerdeführer die Mehrwertsteuer nicht, wie es zulässig gewesen wäre, abgezogen, sondern den Gesamtpreis für die Entschädigung und den Grundstückpreis in der Höhe von Fr. 338'957.– angegeben.