Die betroffenen Grundstücke wurden erst am 7. Dezember 2010, also über zwei Monate nach der Einreichung des Baugesuchs, dem Ehepaar B.-C. verkauft. Zehn Tage nach dem Grundstückverkauf, und zwar am 17. Dezember 2010, schloss das Ehepaar B.-C., jeweils vertreten durch die als Bauleitung amtierende Z. AG, acht Werkverträge im Hinblick auf den Neubau ihres Einfamilienhauses ab (vgl. Vorakten Grundbuchamt, Beilage 13). Drei dieser Verträge sind mit Mitgliedern der Baugesellschaft