den mit der Z. AG abgeschlossenen Vertrag für Planung und Ingenieurarbeiten ein. Das Grundbuchamt reichte am 8. Oktober 2012 als Beweismittel zwei weitere Verträge ein, die Notar A. im Zusammenhang mir der Überbauung im Quartier G. in der Gemeinde E. beurkundet hatte. Notar A. seinerseits reichte am 18. 3 Oktober 2012 einen weiteren Kaufvertrag betreffend die Überbauung im Quartier G. ein mit der Variante «Bauland und Gebäude bis und mit Kellerdecke». Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zieht in Erwägung: