Für die Fertigstellung des Hauses sind die Käufer nicht mehr frei gewesen, mit wem die entsprechenden Werkverträge abgeschlossen werden. Vielmehr waren sie verpflichtet, das Haus weitgehend von den gleichen Handwerkern fertigstellen zu lassen, die bereits beim Bau des Kellergeschosses mitgewirkt hatten. Deshalb ist die Handänderungssteuer auf dem Preis des Grundstücks und dem Entgelt der für die Fertigstellung des Hauses abgeschlossenen Werkverträge zu bemessen. Impôt sur les mutations (construction vendue clés en mains)