meinschaft der Miteigentümerinnen und Miteigentümer den vereinbarten Kaufpreis von Fr. 10'000.–. Zudem haben sie sich auch zu den weiteren Leistungen (Rückbau von Infrastrukturanlagen, Betriebspflichten) gemeinsam «unter solidarischer Haftung» verpflichtet. Vor diesem Hintergrund war das Grundbuchamt nicht verpflichtet, die Handänderungssteuer aufzuteilen und individuell zu veranlagen.